Photovoltaik-Installation nur mit Eintragung in Handwerksrolle: Das LG Mannheim setzt klare Grenzen – das OLG Koblenz bestätigt

Das OLG Koblenz bestätigte mit einer Entscheidung vom 02.06.2026 das LG Mannheim (Urt. v. 26.08.2025 – 12 HK O 11/25), nach welchem ein Unternehmen, das Photovoltaikanlagen „aus einer Hand“ anbietet und dabei mit Planung, Installation, Wartung und Inbetriebnahme wirbt, dafür grundsätzlich in die Handwerksrolle eingetragen sein muss, wenn dabei wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und/oder Elektrotechnikerhandwerks ausgeführt werden. Nicht nur die tatsächliche Ausführung, sondern bereits die Werbung kann wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, wenn die handwerksrechtlichen Voraussetzungen fehlen.

Praktische Konsequenz:
Unternehmen aus der PV-Branche sollten ihre Website-Texte, Leistungsbeschreibungen und Bewertungsdarstellungen rechtlich prüfen – sonst drohen Unterlassungsansprüche und Abmahnkosten. Darüber hinaus kann der fehlende Eintrag in die Handwerksrolle für Installateure unter anderem zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie in dieser Frage rechtliche Unterstützung benötigen.

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