Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt, die den rechtlichen Rahmen für Heizsysteme und energetische Standards neu ausrichtet. Ziel ist es, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit stärker in Einklang zu bringen und zugleich Investitionssicherheit für Eigentümer und Unternehmen zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Reform steht eine stärkere Technologieoffenheit. Während bislang bestimmte erneuerbare Energien im Vordergrund standen, sollen künftig verschiedene Lösungen zulässig sein, sofern sie die gesetzlichen Klimaziele erfüllen. Dies eröffnet insbesondere für hybride Systeme und alternative Technologien neue Möglichkeiten. Gleichzeitig bleibt der Druck zur Emissionsreduktion bestehen, sodass langfristig klimafreundliche Lösungen wirtschaftlich notwendig bleiben. Für Eigentümer und Investoren bedeutet dies eine neue Planungsgrundlage. Während kurzfristig mehr Flexibilität besteht, können sich langfristig strengere Anforderungen ergeben. Gerade bei Neubauprojekten und umfassenden Sanierungen ist daher eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung erforderlich. Zudem sind Übergangsregelungen und regionale Unterschiede zu beachten. Kommunale Wärmeplanung gewinnt zunehmend an Bedeutung und kann maßgeblich beeinflussen, welche Heizsysteme vor Ort zulässig oder wirtschaftlich sinnvoll sind.
Fazit: Die Reform des GEG schafft mehr Flexibilität, erhöht aber gleichzeitig die Komplexität. Wer Bau- oder Sanierungsvorhaben plant, sollte die neuen Rahmenbedingungen frühzeitig prüfen, um Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Praxishinweis: Insbesondere bei größeren Projekten empfiehlt sich eine rechtliche Begleitung, um Fördermöglichkeiten zu nutzen und regulatorische Risiken zu minimieren.
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