Ende Oktober beschloss das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein Moratorium für die Konversion von Liegenschaften. Damit werden nun gut 200 Liegenschaften in ganz Deutschland vorerst nicht, wie ursprünglich vorgesehen, der zivilen Nutzung zugeführt.
Hintergrund und Begründung
Grund hierfür ist die im Rahmen der Wiedereinführung des Wehrdienstes geplante Vergrößerung der Bundeswehr und die Änderung der Bedrohungslage. Hierdurch entstehe nach dem BMVg ein steigender Flächenbedarf der Bundeswehr, weshalb die Areale nun der sog. „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt werden sollen.
Die Konversion der zunächst militärisch genutzten Liegenschaften hing insbesondere mit dem Ende des kalten Krieges Anfang der 1990er-Jahre, der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 und den weiteren geopolitischen Entwicklungen der 2000er Jahre zusammen. Mit der Zuführung in die zivile Nutzung entstanden auf einigen Arealen unter anderem nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz förderfähige Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Auswirkungen des Moratoriums auf geplante und bestehende Nutzungen
Das aktuelle Moratorium wird nun wohl eine Kehrtwende in der Nutzung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften für erneuerbare Energien einleiten. Derzeit besteht Unsicherheit, ob die sich in Planung befindenden Projekte auf den betroffenen Flächen überhaupt noch umgesetzt werden können. Nach Angaben des Staatssekretärs Nils Hilmer wird sich die Bundeswehr mit den Ländern und betroffenen Gemeinden abstimmen. Dabei werde versucht, „bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen“.
Hinsichtlich bereits bestehender Anlagen äußerte sich das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bislang dahingehend, dass die Planungen noch Zeit bedürfen und hinsichtlich einzelner Standorte noch keine
konkreten Angaben gemacht werden könnten. Weitere Details sollen somit erst nach der umfassenden Prüfung durch die Bundeswehr bekannt gegeben werden. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich das Moratorium auf bereits laufende oder geplante Infrastruktur– und Energieprojekte auswirken wird.
Wir beobachten die Situation rund um das Konversionsmoratorium und dessen Auswirkungen auf Projektentwicklung, Vertragsgestaltung sowie Genehmigungsverfahren weiterhin und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
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