Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. 1 K 2792/24.DA) die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin für den hessischen Justizdienst bestätigt. Die Bewerberin hatte im Auswahlverfahren erklärt, dass sie während gerichtlicher Verhandlungen ihr Kopftuch nicht ablegen werde. Das zuständige Ministerium sah hierin einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und lehnte die Einstellung ab. Das Gericht stellte klar, dass Richterinnen und Staatsanwältinnen als Repräsentantinnen der rechtsprechenden Gewalt in besonderer Weise zur weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichtet sind. Diese Pflicht dient dem Vertrauen der Bevölkerung in die Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz. Sichtbare religiöse Symbole könnten aus Sicht des Gerichts Zweifel an der Neutralität begründen und damit die negative Religionsfreiheit der Verfahrensbeteiligten berühren. In der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG und dem Neutralitätsgebot des Staates überwogen nach Auffassung des Gerichts die institutionellen Anforderungen der Rechtspflege. Das Gericht betonte, dass es nicht um eine generelle Bewertung religiöser Bekleidung gehe, sondern um die besondere Situation richterlicher Amtsausübung im unmittelbaren Kontakt mit Prozessbeteiligten. Die Entscheidung reiht sich ein in eine seit Jahren geführte verfassungsrechtliche Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst. Während das Bundesverfassungsgericht pauschale Verbote im Schulbereich kritisch bewertet hat, wurden für den Justizbereich strengere Maßstäbe entwickelt. Die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen; eine weitere Klärung auf höchstrichterlicher Ebene ist aber nicht ausgeschlossen. Für Bewerberinnen und Bewerber im Justizdienst zeigt die Entscheidung, dass Neutralitätsanforderungen im Auswahlverfahren erhebliche Bedeutung haben können. Öffentliche Arbeitgeber sind gehalten, entsprechende Vorgaben rechtssicher auszugestalten und im Einzelfall sorgfältig zu begründen. Fazit: Das Urteil verdeutlicht die besondere Stellung der Justiz im Verfassungsgefüge. Die Abwägung zwischen individueller Glaubensfreiheit und staatlicher Neutralität bleibt rechtlich anspruchsvoll und gesellschaftlich sensibel. Dienstherren wie Bewerberinnen und Bewerber sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre jeweilige Position rechtlich fundiert prüfen lassen. Unsere Kanzlei berät bundesweit zu rechtlichen Fragestellungen im öffentlichen Dienst, insbesondere zu Auswahlverfahren und Beurteilungen.
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