Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (u. a. 2 BvL 5/18) klargestellt, dass die Besoldungsregelungen des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar waren. Damit bestätigt das Gericht seine strenge Linie zur amtsangemessenen Alimentation – und verschärft zugleich die verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien einen Lebensunterhalt zu gewähren, der ihrer Stellung und Verantwortung entspricht. Es sichert die Unabhängigkeit des öffentlichen Dienstes und schützt die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Finanzielle Engpässe des Haushalts entbinden den Gesetzgeber nicht von dieser Pflicht. Besonders bedeutsam ist der vom Gericht konkretisierte Prüfungsmaßstab. In einem strukturierten mehrstufigen Verfahren ist zunächst zu prüfen, ob eine Mindestbesoldung unterschritten wird. Hierbei orientiert sich das Gericht am Median-Äquivalenzeinkommen und verlangt einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung. Zudem ist die Entwicklung der Besoldung an allgemeinen Einkommens- und Preisindizes zu messen. Signifikante Abweichungen können ein Indiz für eine verfassungswidrige Unteralimentation darstellen. Für das Land Berlin bedeutet die Entscheidung erheblichen gesetzgeberischen Handlungsdruck. Bis spätestens 31. März 2027 ist eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Zugleich stellt sich für zahlreiche Beamtinnen und Beamte die Frage nach möglichen Nachzahlungsansprüchen, insbesondere wenn Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht wurden. Die Entscheidung entfaltet Signalwirkung über Berlin hinaus. Auch andere Länder und der Bund müssen ihre Besoldungssysteme am neu geschärften Maßstab messen lassen. Haushalts- und personalpolitische Erwägungen treten hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück.
Fazit: Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit dieser Entscheidung die Stellung des Berufsbeamtentums nachhaltig. Dienstherren sind gut beraten, bestehende Besoldungsregelungen sorgfältig zu überprüfen und Reformen frühzeitig einzuleiten. Betroffene Beamtinnen und Beamte sollten ihre individuelle Situation prüfen lassen. Unsere Kanzlei berät bundesweit zu Fragen der amtsangemessenen Alimentation, Besoldungsanpassung und verfassungsrechtlichen Ansprüchen im Beamtenrecht.
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