Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 entscheidende Änderungen im Energierecht beschlossen – mit direkten Auswirkungen auf Photovoltaik, Biogas und Kraft-Wärme-Kopplung!
🔆 PV-Anlagen: Betreiber neuer Anlagen erhalten keine EEG-Vergütung mehr, wenn sie bei negativen Strompreisen einspeisen. Ziel: eine netzdienlichere Steuerung. Dafür wird der Vergütungszeitraum verlängert. Zudem wird Smart Meter-Pflicht ab 7 kWp eingeführt.
🌾 Biogas: Das Ausschreibungsvolumen für Bioenergie steigt auf 1.300 MW, der Flexibilitätszuschlag wird auf 100 €/kW angehoben. So soll der Rückbau von Anlagen verhindert werden.
🔥 KWK-Gesetz verlängert: Vorübergehend beschlossen – doch ein finales Urteil des EuGH zur Rechtmäßigkeit steht noch aus.