Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen: Chancen für neue Bauvorhaben!

Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der städtebaulichen Ordnung – aber was passiert, wenn sich die tatsächliche Bebauung stark von den ursprünglichen Festsetzungen unterscheidet? In einigen Fällen können solche Planungen aufgrund von Funktionslosigkeit außer Kraft treten und neue Möglichkeiten für die Nutzung des Grundstücks schaffen.

Kürzlich entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 aufgrund von umfangreichen Anbauten an bestehenden Gebäuden seine Gültigkeit verloren hat. Das bedeutet: Die ursprünglich festgelegten Baugrenzen sind überschritten und auch das ursprünglich geplante Doppelhaus wurde durch moderne Einfamilienhäuser ersetzt. Das Gericht stellte die Funktionslosigkeit des Plans fest und bestätigte den Anspruch auf Baugenehmigung für eine Dachterrasse.

Veraltete Bebauungspläne können daher oft zu Blockaden in der städtebaulichen Entwicklung führen. Die Möglichkeit, die Funktionslosigkeit eines Plans geltend zu machen, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und fachliche Expertise. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen bauplanungsrechtlichen Anliegen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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