Kurz vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung noch Änderungen an Energiegesetzen zugestimmt, die der Bundestag kurz zuvor verabschiedet hatte. Am 25. Februar 2025 ist somit die Energierechtsnovelle 2025 in Kraft getreten – ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Energiezukunft. Die wichtigsten Neuerungen:
✅ Optimierte Netzintegration erneuerbarer Energien
Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung, wenn ein Überschuss im Netz besteht und die Strompreise ins Negative rutschen. Dies soll Anreize schaffen, den erzeugten Strom selbst zu nutzen – z. B. durch Mieterstrommodelle oder lokale Speicher. Wichtig: Die entgangenen Vergütungen werden nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch eine verlängerte Förderdauer ausgeglichen. Bestehende Anlagenbetreiber können optional von der neuen Regelung profitieren und erhalten dafür eine um 0,6 Cent pro kWh erhöhte Einspeisevergütung.
✅ Schnellerer Smart-Meter-Rollout
Um Solarstrom-Spitzen besser zu managen, wird der Ausbau intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik beschleunigt. Künftig müssen alle Photovoltaik-Anlagen ab 7 kW steuerbar sein. Ausgenommen sind „Nulleinspeise-Anlagen“ und Steckersolargeräte. Die maximalen Entgelte für Smart-Meter und Steuerungstechnik steigen, doch profitieren Betreiber von neuen Tarifmodellen wie dynamischen Stromtarifen. Zudem erhalten steuerbare Verbrauchseinrichtungen, etwa PV-Speicher, reduzierte Netzentgelte.
✅ Mehr Förderung für Biogas & Flexibilisierung
Mit der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die Lage für Biogasanlagen-Betreiber verbessert werden. Das Ausschreibungsvolumen steigt um 75 %, wodurch sich die Chancen auf Anschlussförderung erhöhen. Abfallverbrennungsanlagen, die dem BEHG unterfallen, werden ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des TEHG ausgenommen.
Mit der Energierechtsnovelle 2025 rückt Deutschland näher an sein Ziel der Klimaneutralität! 🌍⚡
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