Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, ob künftig auch die Einspeisung von Strom in das Netz mit Netzentgelten belastet werden soll.

Ziel ist es, die Kosten für den Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze gerechter auf alle Nutzerinnen und Nutzer zu verteilen, also auch auf die Erzeuger erneuerbarer Energien wie Solaranlagen. Diese geplanten Änderungen könnten bedeuten, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen künftig für den eingespeisten Strom ebenfalls Netzentgelte zahlen müssen, was die Wirtschaftlichkeit der Anlagen erheblich beeinträchtigen könnte. Denn gerade aus diesen Anlagen wird überschüssiger Strom eingespeist.

Auch die derzeit noch stark privilegierten Speicher nimmt die Bundesnetzagentur in den Blick. Vorschläge umfassen die Einführung eines Leistungspreises, Arbeitspreises oder Kapazitätspreises, um die Kosten gerechter zu verteilen. Auch flexible Netzanschlussverträge könnten genutzt werden, um Speicher netzorientiert einzubinden und Überlastungen zu vermeiden. Dabei ist der Bundesnetzagentur wichtig, die Balance zu finden zwischen einer fairen Kostenbeteiligung, Markt- und Systemdienlichkeit sowie administrativer Umsetzbarkeit.

Neben Einspeise- und Kapazitätsentgelten werden aktuell auch dynamische Netzentgelte angedacht, die Anreize setzen sollen, um ein netzdienliches Verhalten zu fördern, während gleichzeitig Fehlanreize korrigiert und bestehende Ungleichheiten bei den Netzentgelten ausgeglichen werden sollen. Die jeweiligen Ansätze stellt die Bundesnetzagentur in einem Diskussionspapier „Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) zur Diskussion und erwartet bis Mitte Juni Stellungnahmen der Öffentlichkeit.


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