Wasserstoff ist der Hoffnungsträger der Energiewende. Ob in Industrie, Mobilität oder Stromsektor – „grüner Wasserstoff“ gilt als klimaneutrale Lösung für fossile Prozesse. Entsprechend häufig wird das Label „grün“ verwendet. Doch was viele unterschätzen: Rechtlich ist die Bezeichnung streng geregelt – und für Förderungen und Genehmigungen absolut entscheidend.
Was heißt „grün“ – rechtlich gesehen?
Rechtlich maßgeblich ist nicht der Begriff „grüner Wasserstoff“ selbst, sondern die Einstufung als erneuerbarer Wasserstoff im Sinne der europäischen Rechts. Maßgeblich ist vor allem die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Wasserstoff als erneuerbar und damit förderfähig gilt. Konkret heißt das: Grüner Wasserstoff muss durch elektrochemische Verfahren – etwa Elektrolyse – hergestellt werden, und zwar unter Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien, der außerdem folgende Kriterien erfüllen muss:
Zusätzlichkeit: Der Strom stammt aus neu errichteten EE-Anlagen,
Zeitgleichheit: Strom und Elektrolyse laufen im selben Zeitfenster,
Geografische Nähe: Die Stromerzeugung muss im selben Gebotszonenbereich stattfinden.
Diese Kriterien gelten ab 2028 verbindlich für alle RFNBO-Projekte. Bis dahin gelten Übergangs- und Ausnahmebestimmungen – abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Strombezugsquelle und etwaiger PPAs.
Diese Anforderungen sind keineswegs akademisch. Vielmehr sind sie entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts. Nur wer die Kriterien erfüllt, hat Zugang zu:
Förderungen nach dem EEG oder im Rahmen von IPCEI-Projekten,
einer Anrechenbarkeit auf die THG-Quote,
und oft auch zur Zulässigkeit staatlicher Beihilfen nach EU-Recht.
In der Praxis zeigt sich: Wer ein Wasserstoffprojekt plant, braucht von Beginn an ein rechtssicheres Konzept für den Herkunftsnachweis und ein projektspezifisches Design, das den EU-Vorgaben entspricht. Fehler oder Unklarheiten an dieser Stelle führen oft dazu, dass Projekte nicht genehmigt oder nicht gefördert werden – mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen.
Unser Fazit
Grüner Wasserstoff ist nicht nur ein politisches Ziel, sondern ein rechtlich präzise definierter Begriff – mit direkter Auswirkung auf Förderfähigkeit, Genehmigungsfähigkeit und Marktzugang. Wer hier langfristig erfolgreich sein will, braucht juristische Klarheit von Anfang an.
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