Rechtsberatung für Batteriespeichersysteme– Ihre Kanzlei für Energierecht & Speicherprojekte

Wir beraten Sie als erfahrene Kanzlei im Energierecht umfassend zu Batteriespeichersystemen – von der Planung und Genehmigung bis hin zum Netzanschluss, zur Vermarktung gespeicherter Energie und zur regulatorischen Einordnung nach EEG, EnWG und Stromsteuerrecht.

Ob als Netzspeicher, PV-Batteriespeicher, Quartierspeicher oder Gewerbespeicher: Batteriespeicher sind ein zentrales Element der Energiewende – und stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Speicherlösung rechtssicher und wirtschaftlich umzusetzen.

Unsere Leistungen im Bereich Batteriespeicherrecht

Projektentwicklung & Genehmigung

Prüfung der Genehmigungspflichten (insbesondere nach Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
Beratung zur Errichtung von Stand-alone-Speicheranlagen auf Gewerbeflächen oder in Kombination mit PV-/Windkraftanlagen
Abstimmung mit kommunalen Behörden und Bauämtern
Integration von Speichersystemen in bestehende Energieprojekte

Netzanbindung & Netzregelung

Prüfung und Gestaltung von Netzanschlussverträgen für Speicheranlagen
Beratung zur Netzverträglichkeit, Einspeise- und Entnahmebedingungen
Vertretung bei Konflikten mit Netzbetreibern, z. B. bei Einspeisemanagement oder Abregelung
Unterstützung bei der Anmeldung von Speichern bei der Bundesnetzagentur

Regulatorik & Stromsteuerrecht

Einordnung nach EEG, EnWG, StromStG und KWKG
Beratung zu Eigenverbrauch und Doppelförderung
Unterstützung bei der Abgrenzung von Entnahme und Einspeisung aus dem Speicher
Prüfung von Umlagepflichten (z. B. § 61 EEG, § 19 StromNEV)

Vertragsgestaltung & Wirtschaftlichkeit

Erstellung und Prüfung von Liefer-, Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen
Beratung zu innovativen Geschäftsmodellen (z. B. Mieterstrom mit Speicher, Quartierslösungen)
Gestaltung von Power Purchase Agreements (PPA) mit Speicherintegration

Förderung, Finanzierung & Transaktionen

Beratung zu Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene
Rechtliche Begleitung bei Speicherfinanzierungen und Investorenbeteiligung
Durchführung von Due Diligence bei Erwerb oder Veräußerung von Speicherprojekten

Batteriespeicher – Rechtssicher geplant, wirtschaftlich umgesetzt

Als Kanzlei mit Spezialisierung im Energierecht begleiten wir Sie bei der Konzeption, Planung und Realisierung von Batteriespeicherprojekten. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben rechtlich belastbar, regulatorisch korrekt und dabei wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden kann – unabhängig davon, ob der Speicher als Teil eines PV- oder Windprojekts oder als eigenständige Lösung konzipiert ist.

Nach oben scrollen