Kommunen stellen sich immer wieder gegen die Trassenführung auf öffentlichen Flurstücken

Beim Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien unserer Mandanten stellen sich Kommunen immer wieder gegen die Trassenführung auf öffentlichen Flurstücken – oft ohne Angabe von Gründen. Schon jetzt, vor Inkrafttreten des Solarpakets I, in der Regel zu Unrecht. Denn der Bundesgerichtshof entschied schon 2011, dass die Kommunen öffentliche Flurstücke grundsätzlich zur Kabelführung zur Verfügung zu stellen hat und ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen dürfe. Das Solarpaket I wird insofern also bloß eine Klarstellung bewirken. Der ursprüngliche Entwurf, auch Privateigentümern eine gesetzliche Duldungspflicht aufzuerlegen, fand (noch) keine Mehrheit.

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