Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) ist ein zentrales Regelwerk im öffentlichen Baurecht, das den baurechtlichen Rahmen für Industrieanlagen vereinheitlicht. Sie bietet wichtige Anhaltspunkte für die Genehmigungsplanung im Industriebau – ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
🔍 In der Praxis bedeutet das:
• Wer sich an die Regelanforderungen der IndBauRL hält, kann Verfahren beschleunigen.
• Wer davon abweicht (z. B. bei Brandschutz, Abstandsflächen oder Löschwasserrückhaltung), braucht überzeugende, rechtssichere Argumente.
Wichtig: Die Industriebaurichtlinie schafft keine automatische Genehmigungsfähigkeit. Sie strukturiert – aber sie ersetzt nicht die juristische und fachliche Auseinandersetzung.
📌 Unser Tipp aus der anwaltlichen Praxis:
Wer frühzeitig prüft, ob und wie die Industriebaurichtlinie anwendbar ist, kann Risiken, Zeitverluste und Kosten im Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen erheblich reduzieren.
Sie planen ein Vorhaben im Industrie- oder Gewerbebau?
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anwendung der Industriebaurichtlinie – auch dann, wenn Ihr Projekt von der Norm abweicht.
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