Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg für den Bau und Betrieb des landgebundenen Flüssiggas-Terminals in Stade, bekannt als „Hanseatic Energy Hub“, rechtmäßig ist.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen die Genehmigung geklagt und Bedenken hinsichtlich des energiewirtschaftlichen Bedarfs bis 2043 sowie der Umrüstbarkeit auf verflüssigtes Ammoniak geäußert.
Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass die Genehmigungsbehörde an den im LNGBeschleunigungsgesetz festgelegten Zeitrahmen (31.12.2043) gebunden ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es unerheblich, ob für das Vorhaben bis zum Ablauf der zur Genehmigung beantragten Laufzeit ein Bedürfnis besteht. Zudem wurde die Sicherheit der Anlage als ausreichend bewertet, und es wurden keine Verstöße gegen das Naturschutzrecht festgestellt.
Die Entscheidung unterstützt die Entwicklung von Infrastruktur für erneuerbare Energien und zeigt, dass die Umrüstbarkeit auf „Green Gas“ nachgewiesen wurde.
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