Als Reaktion auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 hat der bayerische Landesgesetzgeber Ende 2022 die Bayerische Bauordnung umfassend novelliert und dabei unter anderem die Pflicht eingeführt, dass Eigentümer von Nichtwohngebäuden auf neu errichteten und geeigneten Dachflächen Photovoltaikanlagen zu installieren. Diese Verpflichtung gilt auch bei wesentlichen Umbauten, so-
fern hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dabei ergänzt die BayBO die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Eine vergleichbare Photovoltaikpflicht existiert auch in anderen Bundesländern, etwa in Hamburg oder Baden-Württemberg, wo entsprechende Regelungen in den jeweiligen Klimaschutzgesetzen verankert sind.
Doch wie so oft: Der Teufel steckt im Detail.
Obwohl das Gesetz auf den ersten Blick eindeutig erscheint, treten bei der konkreten Umsetzung häufig Fragen und Herausforderungen auf. Nicht jedes Dach ist uneingeschränkt für eine Solaranlage geeignet. So kann die konkrete Nutzung des Gebäudes dazu führen, dass das jeweilige Dach nicht für die Nutzung durch eine Solaranlage geeignet ist. Man denke hierbei z.B. an mangelnde Tragfähigkeit oder industrielle Nutzungen, bei denen hohe Temperaturen innerhalb des Gebäudes die Gefahr der Beschädigung der Photovoltaik-Anlage im schlimmsten Fall des ganzen Gebäudes bergen.
Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Befreiung von der Solarpflicht möglich. Diese muss gut begründet und rechtlich sauber dokumentiert sein. Hier ist eine umfassende Prüfung gefragt, um mögliche Risiken zu vermeiden und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Unsere Erfahrung zeigt: Eine fundierte Beratung lohnt sich.
In unserer täglichen Praxis beraten wir Eigentümer, Projektentwickler und Investoren immer wieder bei der Einordnung und Umsetzung der Photovoltaikpflicht. Wir prüfen im Einzelfall die Anforderungen und Rahmenbedingungen und stimmen uns mit den mit den Vorhabenträgern, Planern und Technikern für eine rechtssichere Lösung ab.
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Dann sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten rechtssicher zu erfüllen und dabei sinnvolle, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.