Energierecht mit Weitblick – von Anfang an auf Kurs

Das Energierecht ist kein starres Spezialgebiet, sondern ein Querschnitt aus Planungs-, Umwelt-, Immissionsschutz- und Förderrecht.
Besonders bei Vorhaben im Bereich Windenergie, Photovoltaik, Batteriespeichersystemen, Wasserstoff, KWK oder Netzinfrastruktur braucht es ein rechtssicheres Fundament und jemanden, der zwischen gesetzlichen Anforderungen und behördlicher Praxis vermittelt.

Wir arbeiten daran, Projekte so vorzubereiten und zu begleiten, dass keine juristische Schieflage entsteht und Vorhaben nicht an Verfahrensdickicht oder unklarer Zuständigkeit scheitern.

Bereits in der Frühphase von Projekten sind rechtliche Weichen zu stellen – etwa bei der Flächensicherung oder beim Netzanschlussbegehren. Letzterer ist mittlerweile ein zentraler Engpass bei vielen Projekten: Anschlussfristen werden überschritten, Zuständigkeiten sind unklar, und die rechtliche Durchsetzung gegenüber Netzbetreibern ist oft komplex.
Wir begleiten unsere Mandanten während der gesamten Projektlaufzeit, d.h. wir unterstützen von der Flächensicherung bis zur Durchsetzung des Netzanschlusses. Auch nach Inbetriebnahme der Anlage beraten wir beim Verkauf und der Vertragsgestaltung und setzen für unsere Mandanten Ansprüche zum Beispiel gegen Käufer oder Netzbetreiber, auch zu Fragen im Zusammenhang mit Redispatch durch.

Wir begleiten insbesondere:

Die rechtliche Vorbereitung und Strukturierung von Energieprojekten
Die Durchführung und Sicherung öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren
Die Klärung planungsrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Voraussetzungen
Fragestellungen rund um § 35 BauGB, Raumordnung und Standortsicherung
Artenschutz, UVP-Pflichten und Umweltrecht im Energierechtskontext
Ausschreibungsverfahren, EEG-Rechtsfragen und energiewirtschaftliche Verträge
Flächennutzungsverträge und Netzanbindungsfragen
Kommunikation mit Behörden, Netzbetreibern, Einwendern und Gerichten

Für wen wir arbeiten

Wir vertreten:
• Projektentwickler, Energieunternehmen, Stadtwerke und Investoren
• Kommunen und Behörden bei energiebezogener Planung und Genehmigung
• Fachplaner und Umweltgutachter mit rechtlicher Schnittstellenberatung

Redispatch 2.0: Was Sie als Energie- und Anlagenbetreiber wissen sollten

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten die neuen Regelungen des Redispatch 2.0 in Deutschland. Diese Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 eingeführt und sollen dazu beitragen, die Stabilität unseres Stromnetzes zu sichern. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Betreiber von Energieanlagen oder für Unternehmen im Energiesektor?

Warum wurde Redispatch 2.0 notwendig?

Der Ausbau der Strominfrastruktur in Deutschland ist in manchen Regionen noch nicht ausreichend vorangeschritten, insbesondere bei der Verbindung zwischen Nord- und Süddeutschland. Dadurch entstehen immer wieder Engpässe im Übertragungsnetz, die durch sogenannte Redispatch-Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Was ändert sich durch Redispatch 2.0?

Mit den neuen Regelungen sollen die bisher unterschiedlichen Verfahren zur Netzstabilisierung vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden. Besonders im Fokus steht die Minimierung der Redispatch-Kosten, die im dritten Quartal 2024 bei rund 522 Millionen Euro lagen – eine deutliche Reduktion im Vergleich zum Vorjahr.

Ein wichtiger Punkt ist die erweiterte Anwendungsbreite: Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt sind nun verpflichtet, Redispatch-Maßnahmen durchzuführen. Das betrifft zunehmend dezentrale Anlagen, wie Wind- und Solarkraftwerke.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 13 EnWG, der die Maßnahmen der Netzbetreiber regelt, um Gefährdungen oder Störungen im Netz zu beheben. Die konkreten Pflichten der Anlagenbetreiber sind in § 13a EnWG festgelegt. Hierbei gibt es zwei Modelle für den bilanziellen Ausgleich:

  • Planwertmodell: Wird bei Anlagen angewandt, bei denen Fahrpläne und Prognosen zuverlässig erstellt werden können. Der Ausgleich erfolgt im Voraus.
  • Prognosemodell: Für Anlagen, bei denen Prognosen unsicher sind. Hier erfolgt der Ausgleich nachträglich.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Trotz der guten Absicht hinter Redispatch 2.0 gibt es in der Praxis noch viele Herausforderungen. Die Umsetzung erfordert eine umfangreiche Datenerfassung und -übermittlung, die bislang nicht flächendeckend funktioniert. Viele Anlagenbetreiber und Netzbetreiber nutzen noch immer unstandardisierte Kommunikationswege wie Fax oder E-Mail, was die rechtssichere Zuordnung und Abrechnung erschwert.

Zudem ist die Bilanzierung, also der Ausgleich der Einspeisung und Entnahme, nur eingeschränkt praktikabel. Besonders bei wetterabhängigen erneuerbaren Anlagen ist eine zuverlässige Prognose schwierig, was die Umsetzung der neuen Regelungen erschwert.

Ausblick und zukünftige Entwicklungen

Die Bundesnetzagentur hat erkannt, dass die derzeitigen Systeme noch nicht ausreichen, um eine flächendeckende und effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Daher wird an weiterführenden Konzepten wie „Redispatch 3.0“ gearbeitet, bei dem auch private Kleinanlagen in die Prognose- und Netzoptimierungsprozesse integriert werden sollen. Ziel ist es, die Kommunikation zu vereinheitlichen und die Datenerhebung zu verbessern.

Fazit

Redispatch 2.0 ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Stabilität unseres Stromnetzes in Zeiten zunehmender dezentraler und erneuerbarer Energien langfristig zu sichern. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, Netzengpässe effizienter zu beheben und die Kosten für Redispatch-Maßnahmen zu reduzieren. Dennoch stehen viele Marktteilnehmer vor erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere im Bereich der Datenerfassung, -übermittlung und der rechtssicheren Abrechnung. Die Praxis zeigt, dass noch viel Arbeit notwendig ist, um die Prozesse zu vereinheitlichen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Zukünftige Entwicklungen wie „Redispatch 3.0“ und die Integration neuer Technologien könnten hier eine wichtige Rolle spielen, um die Effizienz weiter zu steigern und die Planungssicherheit zu verbessern. Als Energie- und Anlagenbetreiber ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und mögliche Anpassungen in der eigenen Organisation zu planen. So können Sie sicherstellen, dass Sie auch in Zukunft rechtssicher und wirtschaftlich optimal aufgestellt sind.

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