Abfallrecht: Rechtssicherheit für Entsorgung, Recycling und Kreislaufwirtschaft
Das Abfallrecht ist ein zentrales Feld des Umweltrechts – technisch anspruchsvoll, stark reguliert und zugleich entscheidend für unternehmerische Planungs- und Investitionssicherheit.
Gesetze, technische Regelwerke und behördliche Anforderungen entwickeln sich laufend weiter – insbesondere im Kontext von Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Produktverantwortung.
Ob bei der Einstufung von Stoffen, der Genehmigung von Anlagen oder der rechtssicheren Gestaltung von Entsorgungswegen: Wir unterstützen Sie dabei, abfallrechtliche Vorgaben in wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu überführen. Wir sorgen dafür, dass Sie im Abfallrecht rechtskonform aufgestellt sind – ohne die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren.
Was wir im Abfallrecht für Sie leisten
Als Kanzlei mit umwelt- und verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt beraten und vertreten wir Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Entsorgungsbetriebe in allen Fragen des Abfallrechts – bundesweit und praxisnah.
Unsere Leistungen im Überblick:
Abfallrecht rechtssicher gestalten – mit Klarheit und Praxisnähe
Ob es um ein geplantes Projekt, einen laufenden Betrieb oder eine komplexe Rechtsfrage geht:
Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner im Abfallrecht zur Seite.