Abfallrecht: Rechtssicherheit für Entsorgung, Recycling und Kreislaufwirtschaft

Das Abfallrecht ist ein zentrales Feld des Umweltrechts – technisch anspruchsvoll, stark reguliert und zugleich entscheidend für unternehmerische Planungs- und Investitionssicherheit.
Gesetze, technische Regelwerke und behördliche Anforderungen entwickeln sich laufend weiter – insbesondere im Kontext von Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Produktverantwortung.
Ob bei der Einstufung von Stoffen, der Genehmigung von Anlagen oder der rechtssicheren Gestaltung von Entsorgungswegen: Wir unterstützen Sie dabei, abfallrechtliche Vorgaben in wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu überführen. Wir sorgen dafür, dass Sie im Abfallrecht rechtskonform aufgestellt sind – ohne die Wirtschaftlichkeit aus dem Blick zu verlieren.

Was wir im Abfallrecht für Sie leisten

Als Kanzlei mit umwelt- und verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt beraten und vertreten wir Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Entsorgungsbetriebe in allen Fragen des Abfallrechts – bundesweit und praxisnah.

Unsere Leistungen im Überblick:

Rechtsberatung zu abfallrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Einstufung von Stoffen als Abfall oder Nebenprodukt sowie zum Ende der Abfalleigenschaft
Unterstützung bei der Genehmigung von Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Rechtsberatung zur AbfBeauftrV, AbfAEV, Nachweisverordnung
Prüfung und Gestaltung von Entsorgungsverträgen und Beteiligungsmodellen
Konfliktlösung bei Zuständigkeitsfragen, Vollzugsmaßnahmen oder Bußgeldverfahren
Vertretung in Widerspruchsverfahren und vor Verwaltungsgerichten

Abfallrecht rechtssicher gestalten – mit Klarheit und Praxisnähe
Ob es um ein geplantes Projekt, einen laufenden Betrieb oder eine komplexe Rechtsfrage geht:
Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner im Abfallrecht zur Seite.

Für wen wir arbeiten

Wir arbeiten für:
Entsorgungsunternehmen und Abfallwirtschaftsbetriebe
Industriebetriebe mit eigenem Abfallaufkommen oder interner Verwertung
Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Ingenieurbüros, Planer und Projektentwickler im Infrastrukturbereich
Anlagenbetreiber, die Genehmigungen nach BImSchG oder Abfallrecht benötigen

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