Mit dem Auslaufen von Übergangsfristen der 44. BImSchV stehen Energieversorger – insbesondere in der Quartiersversorgung – vor neuen Herausforderungen. Strengere Anforderungen ersetzen bestehende Regelungen aus den Genehmigungsbescheiden, etwa bei Grenzwerten einzelner Parameter.
Das Problem? Die Verordnung greift in das Regelungsgefüge bestehender Genehmigungen ein und führt zu inkonsistenten Ergebnissen. Mangels Leitlinien aus der Rechtsprechung und teils schwieriger Abstimmung mit den Behörden drohen den Anlagenbetreibern unnötiger Aufwand, Investitionen und zusätzliche Berichtspflichten – im schlimmsten Fall sogar die vorübergehende Stilllegung von Anlagen.
⚠️ Wie gehen Sie mit diesen Herausforderungen um?