Individuelle Lösungen – präzise, partnerschaftlich, effizient

Ob Projektentwicklung, Vertragsgestaltung oder die Begleitung komplexer Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren – wir setzen auf eine individuelle, zielgerichtete Betreuung. Unsere Mandant:innen schätzen die enge, verlässliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Denn nur wer die fachlichen und unternehmerischen Ziele genau kennt, kann rechtlich passgenaue Lösungen entwickeln. Wir arbeiten für

• Unternehmen, Projektentwickler und Investoren
• Kommunen und öffentliche Institutionen
• Fachplaner, Gutachter und Beratungsbüros
• sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit anspruchsvollen Vorhaben.

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von Transparenz, rechtlicher Präzision und Effizienz – damit Ihre Projekte nicht nur rechtssicher, sondern auch erfolgreich vorankommen.

Bau und Immobilien

Energie

Umwelt

Beamte

Infrastruktur

Abfall

Wir sind für Sie da

Warum wir?

Darauf können sich unsere Mandanten verlassen

Erfahrung

Unsere langjährige Erfahrung in der Anwaltskanzlei ist wie ein gutes Gericht – wir haben die richtigen Zutaten, um selbst die schärfsten Fälle zu würzen!

Professionelle Abwicklung

Wir garantieren eine professionelle Abwicklung, bei der jeder Fall mit der Sorgfalt behandelt wird, die er verdient – denn Ihr Recht ist unser Auftrag!

Unsere Partner

Unsere Kanzlei arbeitet mit zuverlässigen Partnern zusammen, die stets an unserer Seite stehen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung und Expertise zu bieten.

Immer persönlich

Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung, denn wir glauben, dass individuelle Gespräche der Schlüssel zu maßgeschneiderten Lösungen für Ihre rechtlichen Anliegen sind.

Industriebaurichtlinie: Einheitliche Standards – individuelle Genehmigung

Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) ist ein zentrales Regelwerk im öffentlichen Baurecht, das den baurechtlichen Rahmen für Industrieanlagen vereinheitlicht. Sie bietet wichtige Anhaltspunkte für die Genehmigungsplanung im Industriebau – ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.🔍 In der Praxis bedeutet das:• Wer sich an die Regelanforderungen…

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Herausforderung 44. BImSchV: Neue Fragen für Energieversorger

Mit dem Auslaufen von Übergangsfristen der 44. BImSchV stehen Energieversorger – insbesondere in der Quartiersversorgung – vor neuen Herausforderungen. Strengere Anforderungen ersetzen bestehende Regelungen aus den Genehmigungsbescheiden, etwa bei Grenzwerten einzelner Parameter.Das Problem? Die Verordnung greift in das Regelungsgefüge bestehender Genehmigungen…

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Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die Verpflichtung nach § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anlagen mit einer tatsächlichen Nennleistung von über 290 kW bis zum 31.12.2024 mit Systemen zur Gebäudeautomation auszustatten, sorgt aktuell für zahlreiche Fragen bei unseren Mandanten. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gebäudeeigentümern, Wärmenetzbetreibern und weiteren…

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Energierechtsnovelle 2025: Diese Änderungen treten in Kraft!

Kurz vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung noch Änderungen an Energiegesetzen zugestimmt, die der Bundestag kurz zuvor verabschiedet hatte. Am 25. Februar 2025 ist somit die Energierechtsnovelle 2025 in Kraft getreten – ein wichtiger Schritt für eine…

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Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen: Chancen für neue Bauvorhaben!

Bebauungspläne sind ein wichtiges Instrument der städtebaulichen Ordnung – aber was passiert, wenn sich die tatsächliche Bebauung stark von den ursprünglichen Festsetzungen unterscheidet? In einigen Fällen können solche Planungen aufgrund von Funktionslosigkeit außer Kraft treten und neue Möglichkeiten für die Nutzung…

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Bundesverwaltungsgericht: Genehmigung für LNG-Terminal bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass die Genehmigung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg für den Bau und Betrieb des landgebundenen Flüssiggas-Terminals in Stade, bekannt als „Hanseatic Energy Hub“, rechtmäßig ist.Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen die Genehmigung…

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Verpflichtung nach § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Verpflichtung nach § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anlagen mit einer tatsächlichen Nennleistung von über 290 kW bis zum 31.12.2024 mit Systemen zur Gebäudeautomation auszustatten, sorgt aktuell für zahlreiche Fragen bei unseren Mandanten. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gebäudeeigentümern, Wärmenetzbetreibern und weiteren…

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